Am Sonntag, dem 08. April 2018, feierte der Leiter des Kirchenbezirks Heilbronn-Nürnberg, Apostel Manfred Schönenborn, mit den neuapostolischen Kirchengemeinden Erlangen, Forchheim, Herzogenaurach und Höchstadt einen gemeinsamen Konfirmationsgottesdienst im Erlanger Gotteshaus in der Schuhstraße. Zwei Konfirmanden aus der Gemeinde Erlangen erhielten dabei den Segen zu ihrer Konfirmation.
Dem Konfirmationsgottesdienst lag ein Bibelwort aus Epheser 5, 1 zugrunde: „So folgt nun Gottes Beispiel als die geliebten Kinder.“
Apostel Schönenborn betonte, dass das Wort angemessen sei, da auch Erwachsene immer noch die Kinder ihrer Eltern seien. Auch er sei immer noch der Sohn seiner inzwischen betagten Mutter. So sei das auch bei Gotteskindern: Sie blieben immer Kinder Gottes, gleich welches Alter sie erreichten. Ähnlich verhalte es sich mit der Wirken der Liebe Gottes. Wie die Liebe der Eltern zu den Kindern, so sei auch die Liebe Gottes bedingungslos. Der Apostel versicherte den Konfirmanden, dass sie die Liebe Gottes immer tragen werde.
Zur weiteren Wortverkündigung wurde Bezirksevangelist Richard Bauer gerufen.
Zur Vorbereitung der Konfirmationshandlung verlas der Apostel einen Brief von Stammapostel Jean-Luc Schneider, dem internationalen Kirchenpräsidenten, der sich mit diesem Schreiben an die diesjährigen Konfirmandinnen und Konfirmanden weltweit widmete. Darin bezieht er sich auf das Ziel, Nachfolger Jesu Christi zu werden - so wie Jesus zu lieben, zu vergeben und Gottmissfälliges zu überwinden.
Während die Konfirmanden zum Altar traten, trugen die Sängerinnen und Sänger das Lied „We stand today before Thee“ (engl. CB, Nr. 113) vor.
Mit dem Konfirmationsgelübde bekannten die Konfirmanden vor der versammelten Gemeinde ihren Glauben an den dreieinigen Gott und gaben das Versprechen, sich ihrer Gotteskindschaft bewusst zu sein, diese auch im Alltag zu leben und Gottes Beispiel folgen zu wollen.
Anschließend folgten die Spendung des Konfirmationssegens durch den Apostel und die Feier des Heiligen Abendmahls mit der gesamten Festgemeinde.